Fragen und Antworten
Du hast noch Fragen? Hier findest du die wichtigsten Antworten! Wir erklären dir, wie alles funktioniert, welche Vorteile sie bietet und worauf du achten solltest. Falls noch etwas unklar ist, melde dich gerne bei uns!

Was mache ich mit meinem aktuellen Strombezugsvertrag?
Ich muss hier gar nichts tun! Die bestehenden Verträge bleiben unberührt und werden wie bisher ausgeführt - lediglich mit dem Unterschied, dass ZUERST aus der BEG bezogen bzw. in die BEG geliefert wird und dann erst vom jeweiligen Stromlieferant bzw. -abnehmer.
Woher wisst ihr wie viel ich Strom beziehe?
Keine Änderung an deinen Verträgen!
Du musst nichts tun – deine bestehenden Verträge bleiben unverändert und laufen wie gewohnt weiter. Der einzige Unterschied: Dein Strom wird zuerst innerhalb der Energiegemeinschaft bezogen oder eingespeist, bevor dein üblicher Stromlieferant oder -abnehmer ins Spiel kommt.
Warum KEINE Anmelde- oder Grundgebühren?
Wir haben den gesamten Anmelde- und Abrechnungsprozess digitalisiert und automatisiert, um die laufenden Kosten so gering wie möglich zu halten. So ermöglichen wir wirklich allen eine Teilnahme – einfach, effizient und ohne unnötigen Aufwand!
Einmal- oder laufende Gebühren würden vor allem kleine Einspeiser und Bezieher benachteiligen – sie würden einen Großteil ihrer Ersparnis oder ihres Mehrertrags wieder verlieren und im ersten Jahr oft sogar draufzahlen.
Deshalb gibt es bei uns keine versteckten Kosten!
Dieses Modell funktioniert nur mit fairen, transparenten Bedingungen, die ab der ersten kWh einen echten Vorteil bringen. Wer nachrechnet und mitdenkt, erkennt den Unterschied!
Wo kommt der Strom in der Gemeinschaft her?
Die Energie in der Energiegemeinschaft stammt ausschließlich aus Ökostromanlagen in deiner Region.
In der Regel ist es zum Großteil Photovolatik-Energie. In der BEG Kärnten gibt es auch Wasserkraftwerke.
Wie viel du beziehen kannst, hängt von der aktuellen Erzeugung und dem Verbrauch ab – die Verteilung erfolgt dynamisch.
Warum sehe ich keine aktuellen Daten?
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meiner Stromrechnung habe?
An mich 😉 markus@beg-kaernten.at - ich kann die auch bei deiner Auswahl deines zweiten Energielieferanten helfen!
Kann ich bei der BEG Kärnten mitmachen, wenn ich schon bei einer regionalen EEG dabei bin?
Ja – eine Mehrfachteilnahme an Energiegemeinschaften ist in Österreich ausdrücklich erlaubt!
Du kannst mit deinem Stromverbrauchspunkt gleichzeitig an bis zu fünf Energiegemeinschaften teilnehmen – egal ob regional oder überregional. Das heißt: Wenn du z. B. schon bei einer regionalen EEG (wie der der Raiffeisenbank) mitmachst, kannst du zusätzlich auch bei der BEG Kärnten einspeisen oder Strom beziehen.
Das bietet dir viele Vorteile – insbesondere in Übergangsphasen oder beim schrittweisen Ausbau deiner Einspeisemöglichkeiten:
Vielen Dank für das freundliche Telefonat heute – und Gratulation zur Teilnahme an der EEG der Raiffeisen! Mit 9,35 ct/kWh hast du dir einen wirklich soliden Tarif gesichert – das passt hervorragend.
Was viele nicht wissen: Eine Mehrfachteilnahme ist problemlos möglich. Bis du den Großteil deiner Einspeisemenge bei der EEG Raiffeisen untergebracht hast, kannst du parallel auch bei der BEG Kärnten einspeisen. Gerade in der Übergangszeit kann das sinnvoll sein – und ich zeige dir das gerne persönlich und ganz unkompliziert.
Einige Mitglieder unserer BEG machen derzeit z. B. nur zu 10 % bei ihrer regionalen EEG mit und zu 90 % bei uns – solange, bis die lokalen Strukturen gut genug funktionieren. Auch wir unterstützen diesen Weg, weil er flexibel ist und echten Nutzen bringt.
Fazit:
Wenn du das Potenzial deiner Anlage bestmöglich nutzen willst, ist eine Kombination aus mehreren Energiegemeinschaften nicht nur möglich, sondern oft sogar empfehlenswert.
Melde dich gerne – wir helfen dir dabei, die optimale Kombination zu finden!
Kann ich auch mit einer großen Photovoltaikanlage (ab 30 kWp aufwärts) an der BEG Kärnten teilnehmen??
Ja – aber mit ein paar wichtigen Voraussetzungen.
Als Erzeuger mit einer großen PV-Anlage kannst du grundsätzlich Teil unserer Energiegemeinschaft werden. Allerdings müssen wir dabei wirtschaftlich vernünftig haushalten:
Wir können dir aktuell nur rund 8 ct/kWh für deinen eingespeisten Strom zahlen.
Das funktioniert nur dann, wenn wir zur selben Zeit genügend Abnehmer haben, die diesen Strom für ca. 10 ct/kWh beziehen.
Was bedeutet das konkret für dich?
Entweder:
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Du nimmst einen leicht reduzierten Einspeisetarif in der Höhe von 6,8 ct/kWh in Kauf (gewichteter Durschnitt Omeag 2024 5,8 ct/kWh)
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oder
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Du bringst auch mindestens das Doppelte bis Dreifache deiner geplanten Einspeiseleistung in Form von Stromverbrauchern mit ein – zum Beispiel Gewerbebetriebe, Vereinsgebäude, öffentliche Einrichtungen oder Haushalte aus deinem Umfeld.
Wichtig:
Bei einer Überschreitung deiner angegebenen Einspeisemenge um mehr als 10 % ohne vorherige Bekanntgabe behalten wir uns eine entsprechende Rückverrechnung vor. Bitte gib uns daher frühzeitig Bescheid, wenn du mehr einspeisen möchtest als geplant.
Warum das so wichtig ist:
Energie hätten wir theoretisch genug. Die Herausforderung ist: Menschen zu finden, die diesen Strom auch tatsächlich abnehmen – zur richtigen Zeit. Nur dann kann eine Energiegemeinschaft langfristig gut funktionieren.
Wenn du Interesse hast, melde dich gerne – gemeinsam finden wir einen Weg!
Was ist der Gemeinschaftspreis?
Der Gemeinschaftspreis ist ein neuer Begriff, den wir geprägt haben, um den tatsächlichen Vorteil für Teilnehmer unserer Gemeinschaften transparent darzustellen.
Er berechnet sich wie folgt:
Verbrauchspreis
- Netzentgelt- und Steuerersparnis
= Gemeinschaftspreis
Da innerhalb der Energiegemeinschaft weniger Netzentgelte und Abgaben anfallen, profitieren Teilnehmer von einem niedrigeren effektiven Strompreis. Der Gemeinschaftspreis zeigt also, welchen Preis du tatsächlich für den aus der BEG bezogenen Strom zahlst – nach Abzug aller Vorteile.
Wie FIX sind die Tarife?
Den Überblick über Energiepreise zu behalten, ist nicht einfach – und mit Energiegemeinschaften als zusätzlichem Energieversorger wird es noch komplexer. Deshalb setzen wir auf eine klare und einfache Tarifgestaltung.
Unsere Einspeisevergütung für PV-Überschuss beträgt 8 Cent/kWh – ein überdurchschnittlicher Wert, wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche ÖMAG-Marktpreis seit 2003 bei rund 6 Cent/kWh lag (2024 gewichtet 5,7 Cent/kWh).
Dank unseres hohen Digitalisierungsgrades – gemeinsam mit energiedigital entwickelt und laufend optimiert – kommen wir mit lediglich 2 Cent/kWh Verwaltungskosten aus.
Unsere Prinzipien:
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Langfristig stabile und kalkulierbare Tarife – unabhängig von Marktschwankungen
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Keine Spekulation – wir setzen auf Sicherheit statt auf volatile Spotmärkte
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Keine Einmal- oder Grundgebühren – volle Transparenz für alle Mitglieder
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Faire Entgelte für Erzeuger und Verbraucher – nachhaltige Preisgestaltung
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Langfristige Vereinbarungen mit Großabnehmern und -erzeugern für mehr Stabilität
Energiegemeinschaften sind per Gesetz nicht gewinnorientiert, sondern ein Ermöglicher. Unser Ziel ist es, 100 % regionale, nachhaltige Energie zu fairen und langfristig kalkulierbaren Preisen bereitzustellen – für beide Seiten.
Wer auf Spekulation und Gewinnmaximierung setzt, findet am Markt flexible Spot- oder Floater-Tarife. Wir gehen bewusst einen anderen Weg.
Was ist der Unterschied zwischen BEG und EEG?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Kann ich mich bei der BEG Kärnten anmelden, wenn ich meinen Strom bereits von einem anderen Energieanbieter beziehe oder dorthin einspeise?
Ja, du kannst dich unabhängig von deinem bestehenden Stromanbieter und Vertrag bei der BEG Kärnten anmelden!
Ein wichtiger Punkt: Es geht hierbei nur um den Netzbetreiber, also Kärnten Netz – nicht um deinen bisherigen Stromlieferanten wie Kelag, Verbund oder andere Anbieter. Auch wenn die Website von Kärnten Netz ähnlich aussieht und du dieselbe Kundennummer hast, handelt es sich um ein eigenes Unternehmen.
Dort findest du auch deine Viertelstundenwerte und kannst die Datenfreigabe erteilen.
Am besten wirfst du einen Blick in unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung:
📄 BEG Kärnten Anmeldung